Obdachlosigkeit ist für viele Menschen ein Schicksalsschlag, der zahlreiche weitere Probleme mit sich bringt, darunter Sucht, psychische Leiden oder Kriminalität. Housing First - Zuerst ein Zuhause - ist ein Ansatz aus der US-amerikanischen Sozialpolitik zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, der eine Alternative zur Unterbringung in Notunterkünften und Wohnheimen darstellt. Die eigene Wohnung ist für in Not geratene Menschen der wichtigste Baustein, um in ein selbstbestimmtes Leben zurückzukehren.


Garantierte Mieteinahmen und weitere Vorteile

Du als Vermieter:in kannst aktiv daran mitwirken, Housing First auch in Deutschland erfolgreich zu etablieren. Die Vermietung an eine obdachlose Person ist nicht nur eine gute Tat, sondern bietet dir auch die Chance auf ein stabiles Mietverhältnis. Die Mieteinnahmen sind durch die Zahlungen des Sozialamts oder Jobcenters garantiert. Du erzielst Mieten, die sogar bis zu 20 Prozent über den sonst für Sozialwohnungen üblichen Richtwerten liegen.

Checkbox "Vermietung an bisher obdachlose Menschen"
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Alle Vorteile von Housing First im Überblick
  • Feste Ansprechparter:innen

  • Professionelle Betreuung

  • Garantierte Mieteinnahmen  

  • Langfristige Mietverhältnisse

  • Sicherheit

  • Sozialer Beitrag

So geht's: Helfen einfach gemacht

Bietest du auf ImmoScout24 eine Wohnung an, die bezüglich Größe und Zimmerzahl den Anforderungen des Sozialamts oder Jobcenters entspricht, wird dir automatisch dieser Button beim Bearbeiten deines Inserats angezeigt:


Checkbox "Vermietung an bisher obdachlose Menschen"

Klickst du den Button an, wird deine Anzeige wie gewohnt veröffentlicht und ist bei ImmoScout24 allen Suchenden zugänglich. Zusätzlich informieren wir die Housing First Organisationen in deiner Region über deine Anzeige. Die Sozialarbeiter:innen melden sich dann wie alle anderen Bewerber:innen auch bei dir. Du kannst selbst entscheiden, ob du das Angebot annimmst und deine Wohnung an eine:n bisher obdachlosen Mieter:in vergeben möchtest oder nicht.



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Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.


Alle Infos zum Hören im Podcast: Vermieter:innen zeigen Herz



Weihnachten steht vor der Tür. Zeit als Vermieter:in Herz zu zeigen. Andy und Peter begrüßen als Gast Sebastian Böwe, Mitglied im Vorstand vom Bundesverband Housing First e. V.

Sebastian erklärt, wie odachlose Menschen mit Hilfe des Housing First Konzepts zurück ins Leben finden. Vermieter:innen profitieren mit Housing First von einer professionellen Betreuung des Mietverhältnisses und garantierten Mietzahlungen. Diese können sogar bis zu 20 Prozent über den sonst üblichen Sätzen für Sozialwohnungen liegen.

ImmoScout24 spendet an Housing First Organisationen

ImmoScout24 hilft Housing-First-Organisationen nicht nur bei der Vermittlung von Wohnungen. Von September bis Dezember 2023 spendet ImmoScout24 zusätzlich für jede neu abgeschlossene MieterPlus-Mitgliedschaft einen Euro an die Housing-First-Organisationen in Deutschland. So ist bisher eine Spendensumme von rund 153.000 Euro zusammengekommen. Die Spendenaktion läuft noch bis zum 31. Dezember 2023.  

Alle Infos zu Housing First und zur Kampagne von ImmoScout24 auch hier: Home Street Home

FAQ: Häufige Fragen zur Vermietung mit Housing First

Welche Wohnkosten in welcher Höhe zahlt das Amt?

Das Sozialamt, Jobcenter oder ein anderer Leistungsträger zahlen Miete, Betriebskosten und Wärmeversorgung in angemessener Höhe. Wie hoch die Miete sein darf, hängt ab von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In der Regel richten sich die Behörden nach dem örtlichen Mietspiegel, deshalb sind die Mieten marktgerecht.

In manchen Fällen zahlt die Behörde Zuschläge. In Berlin können bei Neuvermietung von Wohnraum an Wohnungslose die bei Sozialwohnungen üblichen Richtwerte für Bruttokaltmieten um bis zu zwanzig Prozent überschritten werden.

Mietzahlungen Sozialwohnung für eine Person, 1 Zimmer / 45 - 50 Quadratmeter:

Berlin:                          426 Euro                                 

Hamburg:                    543 Euro

Köln:                             651 Euro

München:                    781 Euro

Stuttgart:                     566 Euro

Düsseldorf:                  528 Euro

Gehen die Mietzahlungen an die Mietenden oder direkt an mich als Vermieter:in?

Vermieter:innen erhalten bei der Vermietung über eine Housing First Organisation eine verbindliche Vereinbarung darüber, dass die Jobcenter oder Sozialämter die Miete direkt zahlen. Ein Missbrauch der Zahlungen ist damit ausgeschlossen.

Wer ist Vertragspartner, an wen wende ich mich bei Problemen?

Du schließt mit dem Mietenden einen regulären Mietvertrag ab mit allen Rechten und Pflichten für beide Vertragspartner:innen. Das Ablesen des Energieverbrauchs, Wartung der Rauchmelder oder Reparaturen wickelst du direkt mit dem Mietenden ab. In allen Fragen und bei Problemen erhältst du jederzeit volle Unterstützung von deinen Ansprechpersonen bei Housing First. Die Betreuung der Mietenden durch Housing First ist zeitlich unbegrenzt.

Zahlt die Behörde Stromkosten?

Die Kosten für den Haushaltsstrom (Beleuchtung, Waschmaschine, Spülmaschine, Radio, Fernsehen) erhalten die Mietenden nicht separat. In der Regel enthalten die behördlichen Zahlungen eine Kategorie „Haushaltsenergie“, die die Stromkosten abdecken.

Erhalte ich eine Kaution?

Bei der Vermietung über eine Housing First Organisation erhältst du wie bei jedem anderen Mietverhältnis eine Kaution in gesetzlich zulässiger Höhe von maximal drei Monatskaltmieten. Die Zahlung erfolgt nicht in Teilraten, sondern pünktlich zu Beginn des Mietverhältnisses in kompletter Höhe.

An wen sende ich die Betriebskostenabrechnung, wer zahlt Nachzahlungen oder erhält eine Erstattung?

Adressat für die Betriebskostenabrechnung sind immer die Mietenden, auch wenn du direkt vom Jobcenter oder Sozialamt die Mietzahlungen erhältst. Nachzahlungen oder Erstattungen reichen die Mietenden der zuständigen Behörde ein. Diese überprüfen die Betriebskostenabrechnung auf Richtigkeit und übernehmen die Nachzahlungen.

Was passiert bei Schäden an der Wohnung, wer übernimmt im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen?

Gibt es im Mietvertrag eine rechtsgültige Vereinbarung zu Klein- sowie Schönheitsreparaturen, übernimmt diese das Jobcenter oder Sozialamt. Die Mietenden müssen dazu einen Antrag stellen und Rechnungen beim Amt vorlegen. Alle Mieter:innen schließen bei Vermittlung über Housing First darüber hinaus eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung ab.

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