Schutzgelderpressung: Methoden und Abwehrstrategien für Gewerbetreibende

Wer einmal zahlt, zahlt immer … mehr

In die Fänge von Schutzgelderpressern zu geraten, ist für jeden Betroffenen ein Horrorszenario. Gerade deshalb ist es so wichtig, von Anfang an zu wissen, was im Akutfall zu tun ist.


Bei der Schutzgelderpressung geht es nicht nur darum, regelmäßig Geldbeträge zu zahlen. Vielmehr kann es bei der Erpressung auch um Schließung, Veräußerung, Verlegung oder Beschränkung des Betriebes gehen. Experten warnen: Auf keinen Fall auf Erpresser eingehen!

Aber auch eine erhöhte Wachsamkeit ist für Gewerbetreibende oftmals überlebenswichtig. Denn die Methoden der Erpresser wandeln sich und kommen manchmal ganz harmlos daher.

Ganz sanft in die Fänge geraten …

Was ist schließlich schon dabei, nur bei einem Händler bestimmte Waren oder Dienstleistungen einzukaufen? Meist stellt sich dabei aber heraus, dass die Qualität der Ware stark minderwertig ist, dafür der Preis umso höher. Ein Wechsel wird schwierig, denn die Verträge sind längst unterschrieben. Rein rechtlich ist diese Art von Erpressung gut getarnt.

Cyber-Angriffe

Der geldeintreibende Schlägertyp wird zum Auslaufmodell. Vielmehr ist Erpressung heute immer häufiger anonyme Cyber-Kriminalität in Form von sogenannten DDoS-Angriffen. Hierbei werden unterschiedliche Methoden genutzt.

Aktuell warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen z.B. vor Erpressungs-Trojanern, die sich im Anhang von Bewerbungs-E-Mails befinden. Werden die Anhänge der Bewerbung geöffnet, startet sich dadurch eine in der ZIP-Datei enthaltene Software, die nun Daten auf dem Rechner verschlüsselt. Nur gegen Lösegeldzahlung erhält der Geschädigte seine Daten zurück.

Sollte man in die Fänge eines solchen Trojaners geraten, rät die Polizei, den betroffenen Computer sofort vom Netz zu nehmen und auszuschalten. Von Lösegeldzahlungen ist abzusehen - erstatten Sie direkt eine Anzeige bei der Polizei. Häufig werden von seriösen Anbietern in den Wochen nach ähnlichen, wellenartigen Angriffen Entschlüsselungsprogramme zur Verfügung gestellt. Ratsam ist es in jedem Fall, Daten regelmäßig auf mehreren, externen Datenträgern zu sichern.

Bei einer anderen Variante von digitaler Erpressung werden beispielsweise bei Restaurantbesitzern die Platzreservierungen im Netz sabotiert oder Kunden auf andere Art vergrault. Um den „Normalzustand“ wiederherzustellen, muss gezahlt werden. Bei einer weiteren Erpressungsmethode soll der Ladenbesitzer für die Abwehr eines Konkurrenten zahlen, der ihn angeblich vernichten will. Auch hier verschwinden Daten vom Computer des Erpressungsopfers. Sie werden später kostenlos wiederhergestellt, wenn für die Abwehr des Konkurrenten gezahlt wurde.


34%

deutscher Unternehmen wurden Opfer von E-Crime

Quelle: Wirtschaftskriminalität in der analogen und digitalen Wirtschaft 2016, pwc & Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Abwehrstrategien – ganz klar „Nein“ sagen

Wer einmal Geld zahlt, zahlt immer wieder. Sanft zu beginnen und die Forderungen immer weiter zu steigern, ist häufig charakteristisch für Schutzgelderpressungen. Besteht erst einmal eine Erpressungssituation, ist es außerordentlich schwer, hier wieder herauszukommen.

Daher raten Experten, Polizei und IHK von Anfang an ganz klar und offensiv „Nein“ zu sagen.

  • Nach Erkenntnissen der Polizei sollen potenziell Betroffene, die sich geweigert haben, auf Erpressungsversuche einzugehen, bisher kaum Opfer von Repressalien geworden sein. Täter konzentrieren sich bei der Schutzgelderpressung lieber auf diejenigen, die keinen Widerstand leisten. So erhöhen sie ihre Erfolgsaussichten und minimieren ihr Risiko.
  • Teil des Erpressungsablaufs ist es, das Opfer zum Schweigen zu verpflichten. Wichtig ist daher, die Gefahr einer Erpressung schon im Vorfeld zu thematisieren. Wer mit Kollegen oder Vertrauenspersonen seiner Wahl darüber redet, hat die erste Hemmschwelle bereits überwunden und kann leichter im Fall der Fälle darüber sprechen.
  • Die Polizei ist immer auf Kooperation angewiesen. Nur dann können ihre Spezialisten wirksam helfen. Wie das konkret aussehen kann, wird im Einzelfall vertrauensvoll erörtert. Oft haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, eine Ermittlungsschiene an dem Opfer oder den Betroffenen vorbei aufzubauen. So sind sie geschützt und von dem Verfahren nicht unmittelbar betroffen. Das eigentliche Problem der Ermittler ist das Schweigen von Betroffenen.
  • Wer schweigt, liefert sich den Erpressern aus. Betroffene sollten sofort Kontakt zu einer Vertrauensperson aufnehmen. Das können Beamte der Polizei sein oder Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wir haben unsere Nutzer gefragt...


Im September 2018 wollten wir wissen, ob von unseren Nutzern schon einmal Schutzgeld verlangt wurde.


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Das Ergebnis der Umfrage: 18 Prozent gaben an, dass von ihnen schon einmal Schutzgeld verlangt wurde. Befragt wurden 120 Gewerbetreibende. 

Veröffentlicht am 1. Oktober 2018
Aktualisiert am 12. November 2019


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